Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Fördervereins.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch:

a) die Förderung des Feuerwehrwesens im Bereich der Ortsgemeinde Partenheim;

b) die Pflege des Gedankens des freiwilligen Feuerschutzes, die Abhaltung gemeinschaftlicher Veranstaltungen, die Herstellung eng kameradschaftlicher Verbindungen zwischen den Feuerwehren;

c) die Förderung der Jugendfeuerwehr der Freiwillige Feuerwehr Partenheim.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Der Verein ist politisch und religiös neutral.

(Auszug aus der Satzung des Fördervereins)